Jurassic SS 1999

DIE ENTSTEHUNG DES GRUNDGESETZES


Nach dem 2. Weltkrieg übernahmen die Alliierten die Regierungsgewalt in Deutschland. Man merkte bald, daß die zunächst geplante gemeinsame Deutschlandpolitik nicht möglich war. Die Gegensätze zwischen Ost und West waren zu groß. Die Londoner Außenministerkonferenz der vier Großmächte (USA, GB, UdSSR, F) im November 1947 besiegelte das endgültige Scheitern der gemeinsamen Politik. Kurz darauf von Februar bis Juni 1948 fand dann die Londoner Sechsmächtekonferenz (USA, GB, F, Benelux-Staaten) statt. Es wurde die westliche Vorstellung über die Zukunft Deutschlands beraten.

Das Ergebnis dieser Beratung wurde in den sogenannten Frankfurter Dokumenten zusammengefaßt, welche den Ministerpräsidenten am 1. Juli 1948 übergeben wurden. Das Dokument 1 war das wichtigste. Es enthielt die Ermächtigung zur Ausarbeitung einer Verfassung, welche durch Volksabstimmung mit 2/3 Mehrheit in Kraft treten sollte. Die Verfassung sollte die demokratischen, föderalistischen Prinzipien berücksichtigen und individuelle Rechte und Freiheiten garantieren. Die anderen beiden Dokumente betrafen die Neugliederung der Länder und das Besatzungsstatut.

Die deutschen Ministerpräsidenten standen vor einer schweren Entscheidung: einerseits wollten sie die gegebene Chance nutzen, andererseits wollten sie nicht die endgültige Trennung Deutschlands besiegeln. In der ersten Ministerpräsidentenkonferenz auf dem Rittersturz in Koblenz beschloß man, nur ein provisorisches Verwaltungsstatut zu schaffen, das Grundgesetz heißen sollte. Außerdem sollte ein Parlamentarischer Rat anstatt einer Nationalversammlung einberufen werden. Desweiteren hielt man die Ratifikation durch die Landtage für ausreichend. Die Alliierten waren damit jedoch nicht einverstanden, so daß eine zweite Konferenz in Rüdesheim stattfand. Man hielt im wesentlichen an den Beschlüssen fest, entschloß sich aber, doch mehr als ein Verwaltungsstatut zu erlassen. Auf der Schlußkonferenz stimmten die Alliierten dem Vorhaben zu. So kam es, daß vom 10.-23. August ein Verfassungskonvent auf der Insel Herrenchiemsee tagte. Dieser sollte eine unverbindliche Vorlage für das Grundgesetz ausarbeiten. Dieser Entwurf war eine wichtige Basis für die späteren Beratungen. Inhaltlich zeichnete er sich durch politische Neutralität (Alternativvorschläge) und dem Bestreben, die Fehler der Weimarer Reichsverfassung zu vermeiden, aus.

Am 1. September 1948 fanden sich die Mitglieder des Parlamentarischen Rats (65 Abgeordnete) in der Pädagogischen Akademie in Bonn zur Ausarbeitung des Grundgesetzes ein. Konrad Adenauer wurde zum Präsidenten gewählt und es erfolgte die Bildung von Haupt. Und Fachausschüssen. Inhaltlich orientierte man sich am Herrenchiemsee-Entwurf. Während der Beratungen kam es zu zwei Interventionen der Alliierten, die Kritik an der Regelung der Gesetzgebungskompetenz und der Finanzverfassung übten. Dies brachte die Arbeit des Parlamentarischen Rats in eine schwere Krise. Das Grundgesetz drohte zu scheitern. Aufgrund der Unnachgiebigkeit der SPD konnten sich jedoch die deutschen Vorstellungen letztlich durchsetzen.

Am 8. Mai erfolgte die Annahme des Grundgesetzes durch Abstimmung des Parlamentarischen Rats mit 53 zu 12 Stimmen. Am 12. Mai genehmigten die Alliierten das Grundgesetz mit Vorbehalten. Vom 19.-21. Mai kam es zur Ratifikation der Länder. 10 der 11 Länder nahmen das Grundgesetz an. Lediglich Bayern lehnte es ab, erkannte aber zugleich dessen Rechtsverbindlichkeit an. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet. Laut Art 145 II GG trat es mit Ablauf des Verkündungstages in Kraft.

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letzte Aktualisierung: 23. August 1999