Jurassic SS 1999

ENDLICH: „REFORM" DES REFERENDARIATS!


Schlechte Nachrichten gibt es für alle zukünftigen Referendare und Referendarinnen: Die Bayerische Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Status der Rechtsreferendare neu ordnet. Danach werden die Referendare zukünftig nicht mehr verbeamtet, und die Bezüge werden auf brutto DM 1650,-- gesenkt. Grob geschätzt bleiben nach Abzug von Sozial- und Krankenversicherung sowie Steuern DM 1200,-- übrig, von denen noch die Kosten für die Anschaffung von Kommentaren, Nachlieferungen etc. in Höhe von DM 1000,-- bis DM 1500,-- jährlich zu begleichen sind. Wenn man schließlich noch berücksichtigt, daß den Rechtsreferendaren die Möglichkeit eines Zweitstudiengangs wegen der Studiengebühren von DM 1000,-- pro Semester nicht mehr offen steht und damit der Studentenstatus wegfällt (keine Mensa, kein Studentenwohnheim, kein Studentenabo etc.), dann wird deutlich, was dies für die künftige wirtschaftliche Situation der Rechtsreferendare bedeutet. Wegen der Dienstverpflichtungen sind umfangreichere Nebentätigkeiten im Prinzip nicht möglich, im übrigen sind sie genehmigungspflichtig. Damit bleibt eigentlich nur noch der Weg zu den Eltern oder zum Sozialamt.

Nach dem bisherigen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sieht es so aus, als würde der Landtag das Gesetz noch „rechtzeitig" vor dem Einstellungstermin im Herbst verabschieden.

Die reichlich lächerliche Begründung der Staatsregierung für den Gesetzentwurf lautet folgendermaßen: Das bayerische Referendariat ist zu attraktiv, der dadurch bedingte Zustrom aus anderen Bundesländern müsse gestoppt werden.

Was soll man zu dieser Demonstration politischer Phantasie noch sagen? Nach Jahrzehnte langen Diskussionen über die Reform der Juristenausbildung - zuletzt bezogen auf das Referendariat besonders intensiv geführt - fällt der Staatsregierung und der Landtagsmehrheit nichts besseres ein, als ein Gesetz, das so in Baden-Würtemberg bereits in Kraft ist, abzupinseln. Angesichts der Tatsache, daß Bayern im letzten Jahr die Einführung einer einstufigen Juristenausbildung verhindert und sich damit nur durch Blockade hervorgetan hat, ist die Maßnahme besonders ärgerlich. Fazit: Rechtsreferendare haben eben keine Lobby, so daß sich auf ihre Kosten unbemerkt von der Öffentlichkeit Einsparungen (laut Gesetzentwurf 24 Mio DM) bewerkstelligen lassen.

T.P.


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letzte Aktualisierung: 23. August 1999