www.kortstock.de
  [über] [Word-Doku] [Pegasus Mail] [WWW und HTML]
-

Arbeitsordnung für Londoner Angestellte aus dem 19. Jahrhundert

zitiert nach: Halberstadt/Zander, Handbuch zum Betriebsverfassungsrecht, 1968, S. 3
Hervorhebung von mir

Privatunterhaltungen während der Dienstzeit sind grundsätzlich unerwünscht. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 12 Stunden. Wenn es die Arbeit erfordert, muß jeder Commis ohne Aufforderung Überstunden machen.

Angestellte, die sich politisch betätigen, werden fristlos entlassen.

Es wird erwartet, daß sich der Angestellte übermäßigem Tabak- und Alkoholgenuß enthält.

Ladies und hochgestellten Persönlichkeiten ist anständig zu begegnen.

Als Lektüre wird vor allem die Bibel empfohlen, jedoch sind auch andere Bücher erlaubt, sofern sie sittlich einwandfrei sind.

Jeder Angestellte hat die Pflicht, für die Erhaltung seiner Gesundheit zu sorgen. Kranke Angestellte erhalten keinen Lohn. Deshalb sollte jeder verantwortungsbewußte Commis von seinem Lohn eine gewisse Summe zurücklegen.

Ein Angestellter darf sich nicht irren. Wer es mehrmals tut, wird entlassen.

Wer dem Chef widerspricht, zeigt damit, daß er vor dem Prinzipal keinen Respekt empfindet. Daraus ergeben sich Konsequenzen.

Weibliche Angestellte haben sich eines frommen Lebenswandels zu befleißigen.

Ferien gibt es nur in dringenden, familiären Fällen. Lohn wird während dieser Zeit nicht gezahlt.

Denken Sie immer daran: Tausende wären sofort bereit, Ihren Arbeitsplatz einzunehmen.

Und vergessen Sie nicht, daß Sie Ihrem Prinzipal Dank schulden. Er ernährt Sie schließlich!

-
Stand: 7. Februar 2001, Ulf Kortstock